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   OVG Hamburg, 31.05.2002 - 3 Bs 156/02   

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https://dejure.org/2002,12833
OVG Hamburg, 31.05.2002 - 3 Bs 156/02 (https://dejure.org/2002,12833)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2002 - 3 Bs 156/02 (https://dejure.org/2002,12833)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 3 Bs 156/02 (https://dejure.org/2002,12833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    Juristenausbildungsordnung § 11 Abs. 7 und Abs. 8
    Computernutzung bei Examenshausarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hausarbeit bei der ersten juristischen Staatsprüfung; Pauschale Behandlung als ungenügende Leistung wegen Versäumung der Ablieferungsfrist ; Formerfordernis der Ablieferung und Übersendung häuslicher Arbeit in Maschinenschrift ; Einreichung einer Diskette; ...

  • Judicialis

    JAO § 11 Abs. 7; ; JAO § 11 Abs. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.05.2002 - 3 Bs 156/02
    Da das Formerfordernis der Einreichung der Hausarbeit in Maschinenschrift als Prüfungselement demnach weder unnötig noch ungeeignet oder unzumutbar ist, entspricht es nicht nur ohne weiteres den Annforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschl. v. 14.3.1989, BVerfGE 80 S. 1,24; BVerwG, Urt. v. 13.5.1998, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 388), sondern verstößt insbesondere auch nicht gegen die Fürsorgepflicht gegenüber den Prüflingen.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 31.05.2002 - 3 Bs 156/02
    Für diese Möglichkeit könnte die Erwägung sprechen, dass der betreffende Prüfling die von ihm persönlich zu erbringende Prüfungsleistung sowohl als Verfasser der Hausarbeit (bei der Benutzung eines Druckers darf er sich ebenso wie bei der Verwendung einer Schreibmaschine einer Hilfskraft bedienen) als auch bei der umsichtigen Organisation der rechtzeitigen formgerechten Abgabe (diese ist ohne sein Verschulden gescheitert, weil sonst kein wichtiger Grund angenommen werden könnte) bereits vollständig erfüllt hat, so dass bei wertender Betrachtung nicht von der vom Gesetzgeber allein geregelten Unterbrechung, sondern bereits von der Vollendung der Hausarbeit ausgegangen werden könnte, die entsprechend dem in § 24 Abs. 1 JAO enthaltenen Grundsatz unberührt bleiben und dementsprechend bewertet werden könnte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - BVerwG 6 C 14.01 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 3183/05

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit des § 105 Abs. 4a S. 4 Arzneimittelgesetz

    Zu Formvorschriften als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Verfahrenshandlung vgl. BVerwG, Urteil vom 5.3.1998 - 7 C 21.97 -, Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 8; Hamb. OVG, Beschluss vom 31.5.2002 - 3 Bs 156/02 -, juris - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.10.2001 - 10 S 519/00 -, RdL 2002, 99.
  • OVG Hamburg, 27.03.2018 - 3 Nc 4/18

    Zulassungsanspruch zum Masterstudiengang Architektur

    Seine frühere Rechtsprechung, nach der in generalisierender Betrachtungsweise auf den Tag des Vorlesungsbeginns abzustellen war (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.1991, Bs III 193/91, NVwZ-RR 1992, 22, juris Rn. 14; Beschl. v. 5.7.2002, 3 Nc 6/02, NordÖR 2003, 132, juris), führt das Beschwerdegericht nicht fort (offen gelassen in Beschl. v. 13.10.2006, 3 Nc 11/06, n.v.; aufgegeben in Beschl. v. 11.3.2015, 3 Nc 336/14, n.v.).
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